Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

07. September 2018

Wie weiter mit dem Altherr-Turm?

Anfrage von Balthasar Thalmann

«Die 18 Meter hohe Turm-Skulptur des Zürcher Künstlers Jürg Altherr lagert seit eineinhalb Jahren als Geschenk in Uster. Ob und wo das Werk dereinst errichtet wird, ist jedoch weiterhin völlig unklar». So fasste der Anzeiger von Uster am 26. Mai 2016 die Situation um die Turm-Skulptur von Jürg Altherr zusammen. Es seien mehrere Standorte in Prüfung, aber noch keiner spruchreich. Seither wurde nichts Neues bekannt. Mittlerweile liegt der Turm also schon seit 4 Jahren beim Zeughaus Winikon. Der Ort verkommt mehr und mehr einem Mahnmal; einem Mahnmal, das zeigt, wie kompliziert und lange scheinbar einfache Verfahren dauern können. Vielleicht aber ein Mahnmal dafür, dass sich niemand so richtig verantwortlich fühlt, dass die Skulptur einen würdigen Platz findet.

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Was unternimmt der Stadtrat, dass die Turm-Skulptur von Jürg Altherr bald an einem würdi- gen Ort aufgestellt werden kann? Ist der Stadtrat gewillt, den Turm in Uster aufzustellen?
  2. Was hat der Stadtrat unternommen für die Standortsuche und was waren die Gründe, dass bis jetzt noch kein Erfolg ausgewiesen werden kann?
  3. Wie stellt sich der Stadtrat grundsätzlich zu Skulpturen im öffentlichen Raum oder auf öffentli- chen Anlagen und welcher Strategie verfolgt er dabei? Lagern noch anderswo Skulpturen, die nicht öffentlich zugänglich sind? Falls ja, was gedenkt der Stadt damit zu tun?

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Stadtrat unterstützt das Begehren der Kulturkommission, die Turm-Skulptur zeitlich befristet auf dem Zeughausareal aufzustellen. Für die Projekteingabe wurde ein Architekturbüro beauftragt. Je nach Verlauf des Bewilligungsverfahrens könnte die Skulptur im Frühling 2019 stehen. Dort kann sie maximal 5 Jahre oder bis zum Baubeginn des Kulturzentrums bleiben.
Für den definitiven Standort zur befristeten Bewilligung ist eine Projekteingabe für einen Standort im Gebiet Loren in Bearbeitung.
Aus den bisherigen Schritten kann abgeleitet werden, dass der Stadtrat gewillt ist, den Turm in Uster aufzustellen. Dazu ist er gemäss dem bestehenden Schenkungsvertrag auch verpflichtet.

Zu Frage 2: Der Stadtrat hat bisher verschiedene Standorte auf dem Stadtgebiet geprüft. Aus jeweils unterschiedlichen Gründen konnte bisher keiner umgesetzt werden.

Zu Frage 3: Kunst im öffentlichen Raum ist u.a. wegen seines niederschwelligen Zugangs für die Kulturstadt Uster von grosser Bedeutung: Alle Bewohnerinnen, Bewohner, Besucherinnen und Besucher unserer Stadt können sich mit den Werken zu jeder Zeit und ohne Eintritt auseinandersetzen. Die beeindruckte Fülle und Qualität der Kunstwerke im öffentlichen Raum ist das Resultat einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Engagement von Privaten und der Stadt. In Anerkennung des Potenzials dieser Public-Private-Partnership (PPP) wurde 2016 der Kunstpreis der Stadt Uster an Rudolf und Thomas W. Bechtler für ihr Kunstengagement auf dem Zellweger-Areal verliehen. Der Umgang mit dem städtischen Kunstbesitz ist im Kunstbesitzreglement festgehalten. Aktuell lagern im städtischen Kulturarchiv keine Skulpturen. Das Verzeichnis aller Kunstwerke im städtischen Be- sitz ist unter www.uster.ch/kulturangebote für alle einsehbar.

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