Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

14. Juli 2023

Verständliche Sprache – für eine Stadt, die man versteht

Anfrage von Balthasar Thalmann

Es ist ein erklärtes Ziel der Stadt, dass möglichst viele Leute erfahren und verstehen, was in der Stadt Uster läuft und was geplant ist. Das ist nur möglich, wenn auf der Homepage, auf Plakaten oder in sonstigen Publikationen eine verständliche Sprache angewendet wird. Für die Stadtverwaltung gibt’s dafür eine einfache Checkliste für die «Einfache Sprache» in der Stadtverwaltung.

Es scheint so, dass diese Checkliste mit unterschiedlichem Erfolg angewendet wird. In letzter Zeit auffallend war die Kommunikation zur Stadtentwicklung. Da wurden Begriffe und Sätze verwendet, die nur Fachleute verstehen. Dies, obwohl die räumliche Entwicklung jede und jeden sehr stark betrifft. Dokumente, die viele oder alle betreffen, sollten gut verständlich sein.

(Der Lesbarkeitsindex nach Psychometria.de beträgt für den obenstehenden Text = 48.)

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat den Fortschritt in den letzten Jahren bei der Anwendung von verständ­licher Sprache bei seiner Kommunikation?
  2. In welchen Bereichen wurden Schwerpunkte zur Umsetzung der Checkliste „Einfache Sprache“ gesetzt?
  3. Wo sieht der Stadtrat noch die grössten Herausforderungen bei der Anwendung von einfacher Sprache? Wie gedenkt er, diese zu meistern?

(Lesbarkeitsindex der Fragen = 54)

 

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu Frage 1: Das Projekt «Inklusionsstadt Uster» wurde Ende 2021 abgeschlossen. Am 9. November 2021 hat der Stadtrat über die weitere Umsetzung der UNO-BRK diskutiert. Er hat beschlossen, sich vorerst auf Massnahmen zu konzentrieren, die im Handlungsbereich der Verwaltung liegen. Die Einfache Sprache ist eine von drei zentralen Massnahmen.

Die Ziele der Einfachen Sprache sind in den «Leitlinien Kommunikation» vom 12. April 2019 festge­halten: «Die Stadt kommuniziert, wenn immer möglich, in Einfacher Sprache. Publikationen werden auch in barrierefreien PDFs zur Verfügung gestellt. Die Anschaulichkeit wird mit Bild-, Hör- und Videobeiträgen fallweise unterstützt». Speziell Briefe an die Bevölkerung, Publikationen, Mitteilungen für die Medien, Abstimmungsweisungen und die Inhalte der Webseite sind in Einfacher Sprache zu verfassen. Diese entspricht einem Sprachniveau zwischen B1 und B2 und einem Lesbarkeitsindex von maximal 55 (LIX, www.psychometrica.de/lix.html).

Verantwortlich für die Umsetzung sind die publizierenden Stellen und letztlich die Verwaltungsleitung. Die LG Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Mitarbeitenden und überprüft die Erreichung der Ziele. Im Leistungsauftrag wird der Erfolg ausgewiesen mit den beiden Indikatoren I06 und I07.

Für die Einführung der Einfachen Sprache hat die LG Öffentlichkeitsarbeit die Checkliste «Einfache Sprache» ausgearbeitet. Zudem bietet sie regelmässig Workshops an. Die Workshops werden gut besucht und positiv bewertet.

Der Stadtrat zieht eine positive Bilanz von der Einführungsphase. Der Auftrag ist in den Abteilungen angekommen und wird mehrheitlich gemäss den Zielen des Stadtrates umgesetzt. Allerdings ist sich der Stadtrat bewusst, dass bisher noch nicht alle Mitarbeitenden befähigt werden konnten, die Einfache Sprache anzuwenden. Je nach Kontext ist die Übersetzung in Einfache Sprache zudem keineswegs einfach.

zu Frage 2: Bisher lag der Fokus auf den Inhalten, die von der Bevölkerung oft nachgefragt werden und für die Teilnahme am öffentlichen und politischen Leben besonders wichtig sind: Briefe an die Bevölkerung, Medienmitteilungen, Internetseite, Abstimmungsweisung «in Kürze», Publikationen.

zu Frage 3:Die Einfache Sprache stösst bei Texten, die spezialisierte oder rechtliche Themen behandeln an ihre Grenze. Hier ist eine präzise oder juristisch korrekte Formulierung nötig. Eine sorgfältige Abwägung zwischen Verständlichkeit und Genauigkeit ist entscheidend, um die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zu erfüllen.

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass es weiterhin Texte geben wird, die aus rechtlichen oder fachspezifischen Gründen nicht in Einfacher Sprache verfasst werden können. In diesem Fall ist zu prüfen, ob zusätzlich zum rechtsverbindlichen Originaltext eine Übersetzung in Einfache Sprache oder Leichte Sprache zielführend ist. Als Pilotversuch wurden hierfür im Oktober 2019 und im März 2021 die kommunalen Abstimmungsunterlagen durch einen Dritten auch in Leichter Sprache angeboten.

(Lesbarkeitsindex der Antworten = 53.07)

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