Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

23. März 2017

Städtische Polizeibussen-Strategie

Anfrage von Claudia Wyssen

Die Budgetierung von Polizeibussen findet immer wieder mediales Interesse. Man kann lesen, dass es bei den Polizeibussen weniger um die Verkehrssicherheit geht als um immer höhere Einnahmen durch höher budgetierte Bussenposten. Dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VPB) sind diese Budgetvorgaben gemäss Presse ein Dorn im Auge. Bezüglich der Budgetierung von Polizeibussen gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Gemäss Budget 2017 der Stadt Uster werden die eingesetzten Geschwindigkeitskontrollstunden (K07) von 300 auf 400 Stunden erhöht. Diese Erhöhung wird im Budget als massvoll bezeichnet und mit der Zunahme des Verkehrs und den zusätzlichen Langsamverkehrszonen begründet.

  1. Wie verläuft die Entwicklung der Busseneinnahmen rückblickend auf die letzten fünf Jahre?
  2. Gibt es eine Prognose oder Ziele für die nächsten drei Jahre?
  3. Welche Mittel wählt der Stadtrat, um die budgetierten Vorgaben einhalten zu können? Gibt es individuelle Vorgaben/Ziele für jede/n Poliziste/i/n? Wenn ja, wie hoch sind diese?
  4. Falls es Vorgaben gibt: Werden diese von der politischen Ebene oder der operativen Führung festgelegt? Was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden?
  5. Existiert eine Aufschlüsselung der Anzahl der verteilten Bussen auf die Monate? Falls ja, werden diese Zahlen veröffentlicht?
  6. Hat die Erhöhung der Geschwindigkeitskontrollstunden von 300 auf 400 Stunden einen Zusammenhang mit der durchgeführten Leistungsüberprüfung?

Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In den letzten fünf Jahren resultierten aus den festgestellten Übertretungen der Stadtpolizei folgende Bussenerträge:

Jahr 2012: rund 1‘262‘000 Franken
Jahr 2013: rund 1‘159‘000 Franken
Jahr 2014: rund 1‘150‘000 Franken
Jahr 2015: rund 1‘500‘000 Franken (neue semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage)
Jahr 2016: rund 1‘379‘000 Franken

Zu Frage 2: Die Stadtpolizei Uster setzt ihren gesetzlichen Auftrag erfolgreich um, mit präventiven und repressiven Massnahmen die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten und dabei festgestellte Übertretungen zu ahnden: Die (Verkehrs-)Sicherheit in Uster nimmt trotz wachsender Bevölkerung und steigendem Verkehr zu, was sich anhand der Kriminalstatistik sowie der sinkenden Übertretungsquote pro Kontrollstunde und gleichbleibenden oder sogar rückläufigen Unfallzahlen im Strassenverkehr belegen lässt. Im Sinne einer Prognose geht der Stadtrat daher davon aus, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Ziele hinsichtlich der Bussenerträge legt der Stadtrat in-dessen keine fest.

Zu Frage 3: Weder der Stadtrat noch das Kommando der Stadtpolizei treffen Massnahmen, um die budgetierten Bussenerträge einhalten zu können. Vielmehr orientiert sich die Stadtpolizei am Indikator I04 im Leistungsauftrag zur maximalen Übertretungsquote in signalisierten Tempo 30-Zonen sowie an der Kennzahl K07 zur Anzahl mobiler Geschwindigkeitskontrollstunden.

Darüber hinaus hat das Kommando der Stadtpolizei verschiedene quantitative und qualitative Leistungsziele definiert, um die Stadtpolizistinnen und Stadtpolizisten im Rahmen der jährlichen Mitarbeiter- und Qualifikationsgespräche fair beurteilen zu können. Zu den quantitativen Leistungszielen gehört namentlich die Vorgabe, dass jede Polizistin und jeder Polizist der Sicherheits- und Verkehrspolizei in einem Vollzeitpensum jährlich mindestens 200 Ordnungsbussen (ohne Geschwindigkeitskontrollen) ausstellen soll. Engagierte Polizistinnen und Polizisten erfüllen diesen Sollwert leicht; selbst dann noch, wenn sie geringfügige Übertretungen bloss mit einer Ermahnung anstelle einer Ordnungsbusse ahnden. So haben im Jahr 2016 jede Polizistin und jeder Polizist durchschnittlich 271 Ordnungsbussen aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Stadtpolizei ausgestellt, mitunter wegen Übertretungen im Strassenverkehr (Telefonieren am Steuer, Parkieren auf dem Trottoir, Fahren mit dem Fahrrad auf dem Trottoir etc.), wegen Verstössen gegen die Polizeiverordnung (Nachtruhestörung, Littering, Belästigung von Personen, widerrechtliches Plakatieren etc.) oder wegen Widerhandlungen gegen kantonale Vorschriften (Hundegesetz [Missachtung Leinenpflicht, Missachtung Kotaufnahmepflicht], Gastgewerbegesetz [Nichtbeachtung der Schliessungsstunde, Missachtung des Rauchverbots, Alkoholverkauf ohne Patent] etc.).

Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3.
Wenn das Kommando der Stadtpolizei feststellt, dass individuelle Leistungsziele nicht eingehalten werden, veranlasst es ein Gespräch zwischen den betroffenen Mitarbeitenden und ihren Vorgesetzten. Soweit nötig, werden Unterstützungs- oder Fördermassnahmen getroffen.

Zu Frage 5: Im Jahr 2016 wurden folgende Ordnungsbussen ausgestellt:

Januar: 1535 Bussen
Februar: 1717 Bussen
März: 2539 Bussen
April: 2234 Bussen
Mai: 2140 Bussen
Juni: 2530 Bussen
Juli: 2655 Bussen
August: 2698 Bussen
September: 2557 Bussen
Oktober: 1921 Bussen
November: 2488 Bussen
Dezember: 1509 Bussen

Zu Frage 6: Nein, die Erhöhung der Kontrollstunden erfolgte nicht aus monetären Überlegungen. Die Stadtpolizei darf aus gesetzlichen Gründen die Kantonsstrassen nur mit mobilen, nicht aber mit semistationären Geschwindigkeitsmessgeräten überwachen. Da etliche Schulwege entlang von Kantonsstrassen verlaufen oder solche queren, investiert die Stadtpolizei einen massgeblichen Teil ihrer mobilen Geschwindigkeitskontrollstunden für die Überwachung der Kantonsstrassen. Auf dem übrigen Strassennetz legt die Stadtpolizei den Kontrollort und die Kontrolldichte von mobilen Geschwindigkeitsmessungen in erster Linie aufgrund objektiver Kriterien wie Unfallhäufigkeit oder Übertretungsquote fest. Daneben erhält die Stadtpolizei aber auch zahlreiche Anträge für zusätzliche Kontrollen aus der Bevölkerung oder von anderen Verwaltungsstellen. Soweit begründet, kommt die Stadtpolizei diesen Anliegen im Rahmen des bewilligten Kontrollstundenbudgets nach. Mit der steigenden Anzahl Langsamverkehrszonen sind in den letzten Jahren auch die Begehren aus der Bevölkerung um zusätzliche Kontrollen gestiegen. Diesem Bedürfnis wollen der Stadtrat und die Stadtpolizei mit der massvollen Erhöhung der Geschwindigkeitskontrollstunden nachkommen. Mit den zusätzlichen 100 Kontrollstunden ist die Stadtpolizei in der Lage, pro Woche eine Geschwindigkeitskontrolle mehr durchzuführen.

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