Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

23. September 2019

Senkung Eintrittsschwelle Pensionskasse BVK

Anfrage von Markus Wanner

Mitarbeitende der Stadt Uster sind bei der Pensionskasse BVK Zürich versichert und werden gemäss dem Obligatorium nach BVG (Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) ab einem jährlichen Mindestverdienst von CHF 21'330 (Stand 1. Januar 2019) in die Vorsorgeversicherung aufgenommen. Dieser Mindestbetrag führt dazu, dass Mitarbeitende mit geringen Anstellungspensa bis anhin durch die berufliche Vorsorge nicht erfasst sind. Sie müssen in Sachen Sozialversicherungen gegenüber Mitarbeitenden mit höheren Beschäftigungsgraden Nachteile hinnehmen. Sie können keine Pensionskassenbeiträge einzahlen und somit in der zweiten Säule für das Alter nicht vorsorgen. Dadurch entsteht eine Lücke nicht nur im Alter, sondern auch bei Todesfall und Invalidität.

Die Pensionskasse BVK bietet seit 1. Januar 2019 die Möglichkeit, Mitarbeitende bereits ab einem Mindestverdienst von CHF 14'220 zu versichern. Dadurch würde sich der Personenkreis, welcher in der BVK versichert wäre, vergrössern. Von dieser Massnahme profitieren können vor allem Mitarbeitende mit kleineren Pensen. 

Ich stelle dem Stadtrat folgenden Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeitende der Stadt Uster sind in der BVK versichert?
  2. Wie viele Mitarbeitende verdienen im Durchschnitt weniger als CHF 14‘220 (wenn möglich aufgeilt nach Geschlecht und Abteilungen)?
  3. Wie viele Mitarbeitende verdienen im Durchschnitt zwischen CHF 14‘220 und CHF 21‘330 (wenn möglich aufgeteilt nach Geschlecht und Abteilungen)?
  4. Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten, wenn Mitarbeitende ab CHF 14‘220 BVK versichert sind?

Ist der Stadtrat bereit, einen Zusatzvertrag mit der BVK abzuschliessen und somit Mitarbeitende ab einem Verdienst von CHF 14‘220 zu versichern (allenfalls unter Berücksichtigung der Finanzkompetenzen mit einem Antrag an den Gemeinderat)?

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Per 31. Dezember 2018 waren es 1‘026 Aktivversicherte.

Zu Frage 2: Die nachfolgende Tabelle grenzt den folgenden Personenkreis ein: Städtisches Personal im Stunden- oder Monatslohn sowie kommunal angestellte Lehrpersonen.Behördenmitglieder (Gemeinderat und Schulpflege), Vikarinnen und Vikare, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Mitglieder des Wahlbüros sind nicht erfasst. Auch nicht erfasst sind die Lernenden, da sie das Alter für die Aufnahme in die Vollversicherung (1. Januar nach vollendetem 20. Altersjahr) noch nicht erreicht haben.

Abteilung      Frauen           Männer

Präsidiales   6         3

Finanzen       45       4

Bau       1          0

Bildung          54       26

Sicherheit     1         6

Soziales        0         1

Gesundheit   14       6

Steuerung und Führung     0         0

Summe          121     46 

Zu Frage 3: Die nachfolgende Tabelle umfasst den gleichen Personenkreis wie bei der Frage 2. Für den mutmasslichen Jahreslohn wurde der Lohn Januar bis Oktober 2019 auf das ganze Jahr hochgerechnet.

Abteilung      Frauen           Männer

Präsidiales   0         1

Finanzen       6         2

Bau    1          0

Bildung          13       0

Sicherheit     1         1

Soziales        0         0

Gesundheit   14       1

Steuerung und Führung     0         0

Summe          35       5

 

Zu Frage 4: Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 120'000 Franken pro Jahr.

Zu Frage 5: Ein guter Vorsorgeschutz ist dem Stadtrat ein wichtiges Anliegen. Eine umfassende Absicherung der Mitarbeitenden sowie grosszügige Arbeitgeberbeiträge sind im Arbeitsmarkt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Dabei gewinnt der Vorsorgeschutz zusehends an Bedeutung. Der Stadtrat hat im Jahr 2019 die ihn beratende Vorsorgekommission personell neu besetzt. Diese Kommission wird sich im Jahr 2020 mit den Produkten der BVK befassen und etwaige Anpassungen bei der Vorsorge evaluieren. Eine tiefere Eintrittsschwelle in den BVK ist dabei durchaus auch ein Thema. Der Stadtrat wird sich im Lauf der Legislatur mit dieser Frage befassen und den Gemeinderat zeitnah über eine mögliche Änderung des Regimes informieren.

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