Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

11. Februar 2019

Museen stärken in Uster

Postulat von Markus Wanner, Ali Özcan, Anita Borer (SVP) und Guiseppe Biacchi (SVP)

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um die bestehende Museums-Landschaft in Uster (u.a. Jazzmuseum, Jazzarchiv, Buchdruckmuseum, Schweizerisches Unteroffiziermuseum Compagnie 1861) zu stärken und ihnen eine weitere Existenz in Uster zu ermöglichen. 

Begründung

Museen sind für eine Kulturstadt ebenso wichtig wie ein Kulturzentrum, Kleinkunstbühne und Konzerte. Die aktuellen Museen in Uster werden mit viel Einsatz und Herzblut meist ehrenamtlich geführt. Die personellen und finanziellen Ressourcen sind dabei knapp. Kommt oft noch dazu, dass Geldgeber von den Institutionen eine Professionalisierung verlangen. Nebst all diesen Herausforderungen sind auch die Finanzen ein Dauerthema. Die Institutionen sind auf günstige Mieten angewiesen, Marktmieten können sie sich nicht leisten (siehe dazu AvU 07.12.2018 «Jazzarchiv in der Klemme»). Auf dem Zeughaus-Areal drohen sogar Mietaufschläge, welche die dortigen Anbieter (Graphos, Kompagnie 1861) vor existenzielle Probleme stellt. Eine Planungssicherheit für die Institutionen ist so nicht gegeben.

Der Stadtrat soll deshalb prüfen, welche Massnahmen notwendig sind, um die den aktuellen Museen und Archive in Uster eine weitere Existenz in unserer Stadt zu ermöglichen. Darzulegen ist dabei, nach welchen Grundlagen / Konzepten / Leistungsvereinbarungen und in welcher Form besagte Museen und Archive unterstützt werden, und was es allenfalls an zusätzlichen finanziellen, personellen oder anderen Ressourcen braucht, um die Museums-Landschaft in Uster zu stärken. Es soll auch aufgezeigt werden, welche Änderungen wann auf dem Zeughausareal geplant sind, und welche Auswirkungen dies auf die besagten Institutionen hat.

 

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

Vorbemerkungen

Die Fragen rund um die Mietsituation im Zeughausareal hat der Stadtrat mit der Beantwortung der Interpellation Nr. 530/201 «Zeughausareal - Wie geht es mit der Mieterschaft weiter?» am 16. April 2019 beantwortet. In seiner Antwort hat der Stadtrat auf die städtische Usanz und den gemeinderätlichen Auftrag der kostendeckenden Bewirtschaftung verwiesen. Höhere Kostenmieten könnten allerdings durch Fördergelder kompensiert werden, welche auf der Grundlage des «Reglements Kulturförderung Stadt Uster» und gemäss der Kompetenzregelung der Gemeindeordnung gesprochen werden müssten. Am 13. Mai 2019 hat der Gemeinderat die Beantwortung im Rat diskutiert.

In der vorliegenden Antwort führt der Stadtrat die im Postulat geforderten Massnahmen zur Existenzsicherung der erwähnten Sammlungen auf. Dabei beschränkt er sich auf die städtischen Massnahmen im Wissen, dass die Existenz der Institutionen auch von weiteren Faktoren wie Mitgliedernachwuchs, Besucherzahlen, Drittmittel-Akquise, Raum- und Infrastruktur, Kooperation mit Dritten etc. abhängig ist.

Museen

Gemäss der Definition des International Council of Museums ist ein Museum eine gemeinnützige, auf Dauer angelegte, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle und immaterielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umweltbeschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt. In der Schweiz gibt es gemäss dem Verband der Museen der Schweiz (VMS) 1150 Museen.

Museen sind Orte der Sammlung, Konservierung, Präsentation, Vermittlung und Forschung. Sie sind je nach Ausrichtung Orte der Bildung, wie zum Beispiel naturhistorische Museen oder Orte der Kultur, wie zum Beispiel Kunstmuseen.

Museen in Uster

Im Verzeichnis das VMS finden sich drei Einträge für Uster: Graphos-Buchdruckmusem, Schweizerisches Unteroffiziersmuseum und das Swissjazzorama. Ohne Eintrag im VMS-Verzeichnis ist die Stiftung Eisenbahn-Sammlung Uster.

Typisch für alle erwähnten Institutionen ist, dass sie in ehrenamtlicher, unbezahlter Arbeit geführt werden. Grösstenteils sind es Männer im Pensionsalter, die sich für den Erhalt des kulturellen, gewerblichen oder militärhistorischen Erbes engagieren. In diesem Zusammenhang anzumerken ist, dass der letzte professionell geführte Museumsbetrieb, die Villa am Aabach, 2008 geschlossen wurde, nachdem das Volk einen Kredit von 900 000 Franken für einen dreijährigen Betrieb mit 62.58 % abgelehnt hat.

In der Kulturpolitik von Uster spielen Museen eine eher untergeordnete Rolle. Im Kulturleitbild 2020 sind sie nicht erwähnt.

Angesichts der inhaltlichen Ausrichtung, des Professionalisierungsgrades und der eingeschränkten Zugänglichkeit erscheint der Begriff «Museum» nicht für jede der erwähnten Institutionen zutreffend. Alle drei Institutionen können aber als «Sammlungen» bezeichnet werden.

Massnahmen für die Existenzsicherung des Swissjazzoramas, des Graphos-Buchdruckmuseums und des Schweizerischen Unteroffiziersmuseums

In der Beantwortung der Interpellation Nr. 530/201 «Zeughausareal - Wie geht es mit der Mieterschaft weiter?» wurde die Möglichkeit beschrieben, höhere Mietkosten infolge der kostendeckenden Bewirtschaftung durch finanzielle Förderbeiträge oder Einnahmeverzichte auf der Basis eines Leistungskontraktes zu kompensieren. Insgesamt ist für die Sicherung der Existenz der drei erwähnten Sammlungen mit einem Förderbetrag von jährlich 205 000 Franken zu rechnen. Davon sind 40 000 Franken im Budget 2020 enthalten. Für den beantragten Kredit müsste das Globalbudget 2020 durch den Gemeinderat um 165 000 Franken erhöht werden. Das aktuelle Kulturbudget beträgt 627 000 Franken (Budget 2019). Für jede der drei Sammlungen ist ein Gesuch mit Businessplan, ein Leistungskontrakt und je nach Kredithöhe ein Stadtrats- oder Gemeinderats-beschluss nötig. Alle drei Institutionen wurden im Herbst 2018 eingeladen, einen Businessplan auszuarbeiten, damit der Stadtrat ein Gesuch prüfen kann.

Ausbezahlte Förderbeiträge oder Einnahmeverzicht durch Gratismiete

Für den städtischen Finanzhaushalt und in Bezug auf die Kompetenzregelung der Gemeindeordnung (GO Art. 21) ist es unerheblich, ob die Stadt Förderbeiträge ausbezahlt oder auf Einnahmen in gleicher Höhe verzichtet. Ob die Stadt mit Finanzen oder mit Gratisinfrastruktur unterstützt, ist indes ein vieldiskutiertes Thema in der Kulturpolitik. Allgemein wird beobachtet, dass ein Förderbeitrag für die Gesuchsteller zwar motivierend wirkt, die demotivierende Wirkung der verrechneten städtischen Leistungen für Bewilligungen oder Mieten aber grösser ist. Zudem verursachen die Auszahlung der Subvention und die parallele Verrechnung der städtischen Leistungen einen administrativen Aufwand. Für die aktuelle Praxis der Auszahlung und Verrechnung spricht hingegen die Kostentransparenz und Klarheit des Förderbeschlusses und damit verbunden die angestrebte Gleichbehandlung aller Gesuchsteller. Werden die städtischen Leistungen verrechnet, sind die Gesuchsteller zudem motivierter, mit den knappen und teuren Ressourcen (z.B. Mietflächen) bewusster und ökonomischer umzugehen, als wenn sie diese kostenlos zur Verfügung erhalten. Der Stadtrat möchte deshalb an der bestehenden Praxis festhalten und einerseits Förderbeiträge gemäss seinen Beurteilungskriterien sprechen, andererseits aber die städtischen Leistungen auf kostendeckender Basis und wo möglich mit einem unbürokratischen 30%igen Rabatt für gemeinnützige Organisationen verrechnen.

Beurteilungskriterien

Das «Reglement Kulturförderung Stadt Uster» deklariert die allgemeinen und spezifischen Kriterien für städtische Fördergelder. Es macht zudem in Art. 2 drauf aufmerksam, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Fördergelder besteht.

Allgemeine Kriterien sind gemäss Artikel 8:

2 Finanzen: Das Angebot entspricht den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Uster.

3 Bedarf: Das Angebot kann sich nur ungenügend durch den Markt finanzieren (Meritorisches Gut). 

4 Drittmittel: Neben den Beiträgen der Stadt werden weitere Finanzquellen erschlossen.

5 Bezug: Das Angebot hat einen direkten Bezug zu Uster.

6 Zugang: Das Angebot ist allen Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich. Es wird mit geeigneten Mitteln bekannt gemacht (Optionsnutzen).

7 Transparenz: Über finanziellen Aspekte, Beteiligungen, etc. herrscht volle Transparenz.

8 Zeitpunkt: Das Gesuch muss vor dem Anlass oder Projektstart eingereicht werden

9 Ausschluss: Parteipolitische oder religiöse Veranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Spezifische Kriterien sind gemäss Artikel 9:

2 Qualität: Künstlerische Qualität, Professionalität, Innovation.

3 Relevanz: Künstlerische Dringlichkeit, Wirkung auf die kulturelle Identität, Einzigartigkeit und Entwicklung von Uster.

4 Rezeption: Teilhabe, erreichte Zielgruppe

Weitere Kriterien für die Beurteilung einer mehrjährigen Unterstützung für die erwähnten Institutionen:

1. Vermittlungskonzept: Wie und wo vermittelt das Museum seine Sammlungsgegenstände? Gibt es spezielle Vermittlungsangebote für einzelne Zielgruppen? Wird das Museum von der Lehre genutzt?

2. Sammlungskonzept: schriftlich formulierte Ziele und die daraus abgeleiteten Strategien und Massnahmen zur Umsetzung einer effizienten, vernetzten, musealen Sammlungstätigkeit. Wird die Sammlung für die Forschung genutzt? Gibt es Kooperationen zu Hochschulen? Werden die Katalogisate in vernetzen Verzeichnissen geführt (z.B. Nebis)?

3. Perspektiven: Welche Ziele und Projekte will die Institution im beantragten Zeitraum in inhaltlicher und betrieblicher Hinsicht umsetzen? Wie finanziert sich das Museum langfristig? Welche Drittmittel stehen zur Verfügung? Wie präsentiert sich mittelfristig die Personalsituation? Wie geht die Institutionen mit der altersbedingten Fluktuation der aktiven Mitglieder um?

4. Marketing: Welche Gruppen sollen wie erreicht werden? Wie wird die Teilhabe erweitert? Welche Marketingmassnahmen sind vorgesehen, damit möglichst viele und unterschiedliche Gruppen und Einzelpersonen das Museum besuchen und von der städtischen Subvention profitieren können? 

Leistungskontrakt

Der für eine mehrjährige Subvention nötige Leistungskontrakt definiert die Leistungen der Stadt, sowie die Gegenleistungen des Leistungserbringers. Zudem wird vereinbart, wie das Controlling erfolgt und wie sich die Zusammenarbeit mit der Stadt gestaltet. Da jeder Leistungskontrakt Gegenleistungen im öffentlichen Interesse beinhaltet, führt eine mehrjährige Unterstützung immer zu einem gewissen Autonomieverlust des unterstützten Vereins. Ein Kontrakt wird in der Regel befristet auf vier Jahre abgeschlossen, mit der Option auf Verlängerung. Diese Praxis gibt den Anbietern Planungssicherheit und führt dazu, dass die Leistungen bezüglich Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit regelmässig überprüft und angepasst werden können. Zudem haben die politischen Entscheidungsträger alle vier Jahre die Möglichkeit, den Leistungskontrakt zu bestätigen.

Situation Swissjazzorama (SJO)

Das SJO wurde 1989 in Arlesheim und Rheinfelden gegründet und zog 1998 nach Uster. Es versteht sich als Archiv für Jazz und verwandte Musik und hat rund 300 Mitglieder in der ganzen Schweiz. Seit 2016 hat der Verein 500m2 an der Ackerstrasse gemietet. Die dort bezahlte Marktmiete von 120 Franken/m2 für das Archiv und bis zu 140 Franken/m2 für die Büros belastet das Budget des Vereins stark. Der Betrieb wird teilweise professionell geführt: Der Verein beschäftigt einen professionellen Geschäftsleiter (50%) sowie ein Sekretariat (80%). Mehr als 30 Ehrenamtliche und 6-10 Personen aus Arbeitsvermittlungsprogrammen archivieren und erfassen den wachsenden Bestand. Die Stadt Uster unterstützt das Archiv aktuell mit 25 000 Franken auf der Basis eines vierjährigen Leistungskontrakts, welcher bis Ende 2020 in Kraft ist. Der Anteil des städtischen Beitrags am Gesamtbudget (205 000 Franken) betrug 2018 rund 12%. Der Kanton hat für 2020-2021 einen Strukturbeitrag von 30 000 Franken gesprochen. Der Bund unterstützt das Archiv nicht: Ein entsprechendes Gesuch, das von der Stadt als Bedingung für ihre weitere Unterstützung verlangt wurde, hat der Bund im Rahmen der Neuausrichtung der nationalen Museumspolitik abgelehnt. Mit Gesuch vom 18. April 2019 hat der Verein beim Stadtrat um eine Erhöhung der jährlichen Subvention auf 60 000 Franken/Jahr ersucht. Dem Gesuch liegt der geforderte Businessplan bei.

Ein nächster wichtiger Schritt stellt für das SJO die Überführung in eine Stiftung dar. Neben den finanziellen Schwierigkeiten steht der Verein auch vor einem Generationenwechsel. Für einen Ausstellungs- und Museumsbetrieb fehlen in Uster die Räumlichkeiten.

Kritische Würdigung und Perspektive: Das grosse Engagement und der professionelle Anspruch der aktiven Mitglieder des SJO sind überaus beeindruckend. Die Sammlung ist riesig und für das Erbe des Schweizer Jazz von grosser Bedeutung. Bei einem Besuch vor Ort wird deutlich: Hier sind zahlreiche Jazzliebhaber aus der ganzen Schweiz mit grosser Leidenschaft und Fachkompetenz am Werk! Aktuell scheint der grosse Teil des Engagements in die Sammlungstätigkeit zu fliessen. Voraussichtlich wird es in Zukunft immer schwieriger, genügend aktive Mitglieder mit der Bereitschaft zur unbezahlten Arbeit zu finden. Hinzu kommt die Herausforderung der wachsenden Sammlung und der hohen Mietkosten. Dabei wird festgestellt, dass das SJO im Vergleich zu Graphos oder dem UOV deutlich schlechtere Mietbedingungen hat. Ihre Marktmiete ist doppelt so hoch wie die kostendeckende Miete im Zeughaus und sogar siebenmal höher wie die aktuelle Miete von Graphos. Um als Museum wahrgenommen zu werden, müsste das SJO die Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit ausbauen und mit Hochschulen, Universitäten sowie anderen Lehr- und Forschungsbetrieben feste Kooperationen entwickeln. Das alles verlangt mittelfristig nach noch mehr Ressourcen. Umso schwerwiegender ist der ablehnende Beschluss des Bundes, in dessen Zuständigkeit ein nationales Archiv läge. Hinsichtlich des Zeughausareals ist es gut vorstellbar, dass das SJO seinen Ausstellungs- und Vermittlungsbetrieb auf das Zeughausareal konzentriert. Im Zwischennutzungskonzept K1 ist dies explizit vorgesehen. Eher unrealistisch und mit dem Zeughaus-Leitbild kaum vereinbar ist hingegen, dass auch die Lager- und Archivflächen im Zeughaus untergebracht werden können.

Massnahmen der Stadt zur Existenzsicherung: Damit das SJO in Uster weiter existieren kann, müsste die Stadt einen Kredit von jährlich 60 000 Franken bewilligen. Im Budget 2020 sind bisher keine zusätzlichen Mittel reserviert. Für den beantragten Kredit müsste das Globalbudget 2020 durch den Gemeinderat um 35 000 Franken erhöht werden. Zudem müssten geeignete Räume für den Ausstellungsbetrieb bereitgestellt werden. Als nächster Schritt wird der Stadtrat das eingereichte Gesuch prüfen.

Situation Graphos-Buchdruckmuseum

Graphos versteht sich als «lebendiger Buchdruck-Erlebnispark», der die über 500-jähre Geschichte des Buchdruckes erzählt und diese erfahrbar macht. Der Verein ist grösstenteils ein Zusammenschluss von pensionierten Berufsleuten des Druckereigewerbes, die sich für die Erhaltung der Kunst des Buchdruckes und seiner Technologie engagieren. Graphos verzeichnet 82 Mitglieder, davon 36 Aktive. Das Museum wird hauptsächlich von Gruppen besucht. Pro Jahr finden rund 50 Führungen statt, die 1000 Personen erreichen. Zudem produziert der Verein Drucksachen und vermietet seinen Eventraum.

Die Geschichte des Buchdruckmuseums ist eng mit der Zwischennutzung des Zeughausareals verbunden. Der Verein zog als einer der ersten Mieter ein und baute den westlichen Teil des Gebäudes K1 mit grossem Einsatz und viel Eigenleistungen zum Museum aus. Parallel war der Verein im Mandatsverhältnis bis vor 2 Jahren auch für die Bewirtschaftung der restlichen Räume im Zeughaus K1 zuständig. Beim Abschluss des Mietvertrags gingen beide Parteien von einer Laufzeit von sechs Jahren aus. Unterdessen sind elf Jahre daraus geworden. Im Oktober 2019 informierte die Stadt, dass sie auf der Grundlage des Zwischennutzungskonzeptes für eine kostendeckende Bewirtschaftung sowie zur Gewährung gleicher Bedingungen für alle Zeughausmieter neue Mietverträge ausstellen und die Mieten von bisher 20 Franken pro m2 auf 60 Franken pro m2 erhöht (um 30% reduzierter Tarif für gemeinnützige Institutionen). Die aktuelle Jahresmiete für die 810 m2 beträgt 18 000 Franken und muss für eine kostendeckende Bewirtschaftung auf ca. 51 000 Franken erhöht werden. Zudem sieht das Vermietungskonzept vor, dass die Mietfläche im 1. OG reduziert werden soll, um mehr Atelierräume zu schaffen. Mittelfristig soll auch das Erdgeschosses entwickelt und teilweise geöffnet werden. In einem Mediationsverfahren wird aktuell ein neuer Mietvertrag verhandelt.

Die Stadt Uster unterstützt Graphos aktuell mit 15 000 Franken auf der Basis eines vierjährigen Leistungskontrakts, welcher 2019 ausläuft. Der Anteil des städtischen Beitrags am Gesamtbudget (50 000 Franken) betrug 2018 rund 30%. Um die kostendeckende Miete bezahlen zu können, müsste der Leistungskontrakt auf rund 55 000 Franken erhöht werden. Der Verein hat im August 2019 einen Businessplan eingereicht.

Kritische Würdigung und Perspektive: Das grosse Engagement und der professionelle Anspruch der aktiven Mitglieder des Graphos-Buchdruckmuseums sind in jeder Hinsicht eindrucksvoll. Besonders überzeugend ist die direkte und erlebnisorientierte Vermittlung an den alten Maschinen, die auch von Schulklassen geschätzt wird. Wie andere Vereine steht auch Graphos vor der Herausforderung eines Generationenwechsels seiner aktiven Mitglieder. Diese ist besonders gross, weil Buchdrucker und Schriftsetzer «aussterbende Berufe» sind. Der Museumsbetrieb im Zeughausareal ist im Zwischennutzungskonzept vorgesehen. Dort ist mit dem Kauf der Liegenschaft die erste Phase der Zwischennutzung zu Ende gegangen. In der zweiten Phase sind gemäss Zeughaus-Leitbild Begegnung, Flexibilität, Dialog und die Bereitschaft zur Mitgestaltung und Kooperation gefragt.

Massnahmen der Stadt zur Existenzsicherung: Damit das Buchdruckmuseum in Uster weiter existieren kann, müsste die Stadt einen Kredit von jährlich 55 000 Franken sprechen. Im Budget 2020 sind bisher keine zusätzlichen Mittel reserviert. Für den beantragten Kredit müsste das Globalbudget 2020 durch den Gemeinderat um 40 000 Franken erhöht werden. Parallel dazu muss im Mediationsverfahren eine Lösung für einen neuen Mietvertrag gefunden werden, der mit dem Vermietungskonzept und dem Zeughaus-Leitbild vereinbar ist.

Situation Unteroffiziersmuseum

Der Unteroffiziersverein Uster (UOV) besteht seit 1839. Die Sektion Uster entstand 1896 und zählt rund 200 Mitglieder, davon 60 aktive. Der Verein stellt mit der Compagnie 1861 die Ehrenformation des Kantonalen Unteroffiziersverbandes Zürich und Schaffhausen und führt im Zeughausareal das Unteroffiziersmuseum. Zum Verein gehört auch das 1965 gegründete Militärspiel Uster (MSU). Der UOV Uster ist nicht gewinnorientiert. Seine Mitglieder leisten unentgeltliche Freiwilligenarbeit. Der Jahresumsatz des Vereins beträgt rund 20 000 Franken

Die armasuisse hat dem Verein im Gebäude K2 die Hälfte der Flächen im EG und OG (zusammen rund 1500 m²) kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit dem Kauf des Zeughausareals hat die Stadt auch die nicht schriftlich definierte «Gebrauchsleihe» übernommen. Zwischen der Stadt und dem Verein besteht kein Mietvertrag. Es wird auch keine Miete bezahlt. Im Oktober 2018 informierte die Stadt, dass sie auf der Grundlage des Zwischennutzungskonzeptes für eine kostendeckende Bewirtschaftung sowie zur Gewährung gleicher Bedingungen für alle Mieter einen Mietvertrag ausstellen will und die Fläche zu 60 Franken pro m² (um 30% reduzierter Tarif für gemeinnützige Institutionen) vermieten muss. Der Verbleib des Museums im K2 ist wegen des geplanten Neubaus zeitlich beschränkt. Bis dahin soll das Gebäude im Sinne des Leitbilds aktiv und kulturell genutzt werden.

Bei den Verhandlungen zwischen der Stadt und der armasuisse wurde als möglicher zukünftiger Standort des Unteroffiziersmuseums das Zeughaus Winikon 1 erwähnt. Am 26. Oktober 2018 hat die Stadt dem UOV angeboten, im Zeughaus Winikon 1 eine Fläche von 1300 m2 im Rohbau zu einer kostendeckenden Miete für die Dauer von 15 -20 Jahre zu vermieten. Gemäss dem UOV wäre für den Ausbau zum Museumsbetrieb eine Investition von 380 000 Franken nötig. Der Verein kam zum Schluss, dass er diese Investitionen nur finanzieren kann, wenn er die Liegenschaft von der Stadt zum Selbstkostenpreis abkaufen kann. Ein Mietverhältnis kommt für ihn nicht in Frage. Für die Stadt stellt der Verkauf jedoch keine Option dar. Gemäss der Immobilienstrategie des Stadtrates vom 18. November 2018 sind Liegenschaftsverkäufe nur in Ausnahmefällen möglich. In die gleiche Richtung geht die Bodeninitiative, bzw. deren Gegenvorschlag, der im Parlament demnächst behandelt wird.

Damit die Stadt auf die Mieteinnahmen im Zeughaus K2 von ca. 90 000 Franken pro Jahr verzichten kann, ist ein Stadtrats- und Gemeinderatsbeschluss nötig. Hierfür braucht es einen Antrag. Der UOV wurde deshalb am 28. November 2018 eingeladen, einen Businessplan für den Betrieb auf dem Zeughausareal und einen späteren Betrieb im Zeughaus Winikon 1 zu erarbeiten. Weil die von der Stadt vorgegebenen Grundlagen (Langzeitmiete statt Verkauf in Winikon 1) für den UOV keine Möglichkeit darstellt, konnte er bisher keinen Businessplan ausarbeiten.

Erschwerend kommt für den UOV hinzu, dass armasuisse und die Zentralstelle historisches Armeematerial (ZSHAM) signalisiert haben, dass sie gegenüber dem UOV und dem Museum nicht in der Pflicht stünden und vom Bund keine Unterstützung zu erwarten sei.

Kritische Würdigung und Perspektive: Der UOV leistet einen wertvollen Beitrag für das öffentliche Leben in der Stadt Uster. Mit seiner Companie 1861 und ihren Salutschüssen ist er eine treibende Kraft bei den Vereinsempfängen und fester Bestandteil des Ustertags. Zum Zeughausareal haben der Verein und sein Museum einen offensichtlichen inhaltlichen Bezug. Der UOV ist immer aktiv mit dabei beim Zeughausfest und trägt z.B. mit dem Museumssonntag zur Belebung des Areals bei. Trotzdem hat das UOV-Museum wegen des geplanten Neubaus des Kultur- und Begegnungs-zentrums auf dem Zeughausareal keine Zukunft. Mit seinem Lager belegt der Verein eine sehr grosse Fläche, die im Sinne des Zwischennutzungskonzeptes aktiver genutzt werden soll. Der ursprünglich vorgesehene Umzug ins Zeughaus Winikon 1 scheint an den unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich Verkauf oder Langzeitmiete zu scheitern.

Massnahmen der Stadt zur Existenzsicherung: Damit die Sammlung des UOV in Uster weiter existieren kann, müsste die Stadt Winikon1 zum Selbstkostenpreis verkaufen oder eine Baurechtslösung gefunden werden. Für die aktuelle Nutzung des Zeughausareals muss zudem ein Kredit von jährlich 90 000 Franken bewilligt werden. Die Umsetzung der Massnahmen könnte bestehenden Richt- und Leitlinien (Immobilienstrategie, Zeughaus-Leitbild) widersprechen. Im Budget 2020 sind bisher keine zusätzlichen Mittel reserviert. Für den beantragten Kredit müsste das Globalbudget 2020 durch den Gemeinderat um 90 000 Franken erhöht werden.

Situation Weitere Sammlungen

Als weitere Sammlung in Uster ist die Stiftung Eisenbahnsammlung zu erwähnen. Diese verfolgt den Zweck, Eisenbahnmodelle, vornehmlich der grossen Spurweiten 0 und 1 als unveräusserliches Stiftungsgut der Nachwelt zu erhalten. Der Verein hat sein Domizil im zweiten Stock der Lokremise. Der Verein wird von der Stadt im Rahmen eines Leistungskontrakts mit 4 000 Franken pro Jahr unterstützt. Eine Verlängerung des Kontraktes ist aktuell offen. In der Stiftung engagieren sich zahlreiche Ehrenamtliche. Zusammen mit dem Dampfbahnverein Zürcher Oberland (DVZO) bildet die Stiftung Eisenbahnsammlung in der Lokremise eine sinnvolle Einheit.

Zum Schluss gilt es auch die DVZO zu erwähnen, die ihre Werkstätten ebenfalls in der Lokremise hat, als Verein aber in Bauma domiziliert ist und von der Stadt keine finanzielle Unterstützung erhält.

Einschätzung der Kulturkommission

Die Kulturkommission hat das Postulat am 14. März und 23. Mai 2019 diskutiert. Sie anerkennt das grosse, unbezahlte Engagement der zahlreichen Freiwilligen. Diese leisten mit ihrer zum Teil sehr professionellen Arbeit einen wichtigen Beitrag für das historische Erbe der Schweiz und finden in der ehrenamtlichen Tätigkeit eine sinn- und wertstiftende Tätigkeit. Dass die Bundesstellen das Swissjazzorama und das Unteroffiziersmuseum nicht als bundesweit förderungswürdig anerkennen, nimmt die Kommission bedauernd zur Kenntnis.

Gegenüber einer Stärkung der Museumslandschaft ist die Kulturkommission kritisch eingestellt. Für die Förderung von Identität, Zusammenhalt und einer lebendigen und einzigartigen Kulturszene erscheint es ihr zielführender, die knappen Kulturgelder dynamisch in die Schaffung, Produktion und Vermittlung von gegenwärtiger Kultur zu investieren, anstatt sie mit festen Beiträgen an Archive und Museen zu binden. Dies auch in Ergänzung und Abgrenzung zu den Städten Zürich und Winterthur. Aus dem aktuellen partizipativen Prozess zum neuen Kulturleitbild ergeben sich zudem andere Schwerpunkte für die Ustermer Kulturpolitik, für die ebenfalls zusätzliche finanzielle Mittel beantragt werden. So zum Beispiel die Entwicklung und den Betrieb des Zeughausareals, die Stärkung dezentraler Angebote und Nischen, die Förderung der Teilhabe oder die Unterstützung der Sozio- und Laienkultur.

In den Augen der Kulturkommission muss für eine allfällige städtische Unterstützung das jeweilige Museumskonzept, bzw. der Businessplan massgebend sein. Eine reine Sammlertätigkeit kann nicht unterstützt werden. Zentrale Kriterien sind Vermittlung, Sammlung, Perspektive (Wissenschaftlichkeit), Finanzierung, Teilhabe (Community, Freiwillige). Die Kommission empfiehlt eine Konzeptförderung, die zeitlich befristet ist und nach Ablauf überprüft wird.

Bezüglich der Museen im Zeughausareal stellt die Kommission fest, dass die beiden Institutionen UOV und Graphos sehr grosse und attraktive Flächen fix und mit verhältnismässig geringer Frequenz belegen, was die gewünschte Entwicklung des Areals erschwert. Sie begrüsst deshalb eine Flächenreduktion und eine Ausgliederung der Lager, zum Beispiel nach Winikon 1.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Förderung des Swissjazzoramas oder des Graphos-Buchdruckmuseums grundsätzlich wünschenswert ist, wenn die erwähnten Kriterien erfüllt werden. Für die Beurteilung des UOV-Museums oder der Stiftung Eisenbahnsammlung fühlt sie sich fachlich nicht zuständig. Ein zusätzliches finanzielles Engagement der Stadt kann auf keinen Fall zulasten des bestehenden Kulturbudgets erfolgen, sondern müsste vom Gemeinderat zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Globalbudgets bewilligt werden.

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