Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

30. Januar 2018

Förderung der Musikalischen Grundausbildung in der Primarschule

Leistungsmotion von Kathrin Agosti, Monika Fitze und Mary Rauber (EVP)

Der Stadtrat wird beauftragt, mit den Leistungsaufträgen 2019 – 2022 aufzuzeigen, wie das Angebot der musikalischen Grundausbildung (MGA) in der Primarschule erhöht werden kann, damit die Schülerinnen und Schüler der 1. oder 2. Klasse eine zusätzliche Lektion pro Woche Musikalische Grundausbildung erhalten. Dies würde eine Erhöhung des heutigen Angebots um 50% bedeuten. 

Es ist aufzuzeigen, um welchen Betrag der Globalkredit für die Leistungsgruppe Regelunterricht des Geschäftsfeldes Primarschule dafür erhöht werden muss. 

Begründung 

Lernen ist ein ganzheitlicher und vernetzter Prozess. Es geht nicht nur darum, Schulstoff vermittelt zu bekommen. Mit der Musikalischen Grundausbildung wird den Kindern nicht nur ein ganzheitlicher Zugang zur Musik eröffnet, sondern Lernen als vernetzter Prozess gefördert. Durch die Musikalische Grundausbildung wird ein Mehrwert in den überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler geschaffen. Das Kind wird im kognitiven, affektiven, sensomotorischen und sozialen Bereich gefördert. Dies äussert sich in der Steigerung der Wahrnehmungsfähigkeit, Beweglichkeit, Stressbewältigung, Lernbereitschaft und Ausdauer. 

Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler von Uster – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern – von diesem sinnvollen Angebot profitieren können. 

Heute (seit 2003) werden an der Primarschule Uster in der 1. Klasse der Primarschule ergänzend zum normalen Schulfach Musik zwei Wochenlektionen Musikalische Grundausbildung unterrichtet. Um eine gute Unterrichtsqualität zu gewährleisten, wird in der Halbklasse durch Fachlehrkräfte der Musikschule Uster/Greifensee (MSUG) unterrichtet. Damit kommen alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss einer Lektion Musikalische Grundausbildung in der Halbklasse pro Woche. Ab Schuljahr 2018/2019 wird wegen der aufgrund des Lehrplans 21 für die 1. Klasse erhöhten Lektionenzahl die Musikalische Grundausbildung in die 2. Klasse verlagert. In der 1. Klasse würde dann keine Musikalische Grundausbildung mehr angeboten. 

Das derzeitige Angebot hat sich bewährt und stösst bei Eltern und Lehrpersonen auf Zustimmung. Es zeigt sich aber, dass die zahlreichen Inhalte nicht in einer Lektion pro Schülerin oder Schüler untergebracht werden können. Verschiedene andere Schulgemeinden bieten umfangreichere Musikalische Grundausbildung an. So werden zum Beispiel in Zürich, Dübendorf und Volketswil zwei Jahre lang je zwei Lektionen in der Halbklasse, in Maur vier Jahre lang eine Lektion in der Halbklasse und in Winterthur zwei Lektionen in der Halbklasse pro Woche unterrichtet. 

Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass der ebenfalls als Einsteiger-Unterricht gedachte und von der Stadt Uster subventionierte Blockflöten-Unterricht immer weniger nachgefragt wird (vgl. Antwort des Stadtrates vom 3. Oktober 2017 auf Anfrage 600/2017 «Blockflötenunterricht quo vadis»). Auch in musikpädagogischen Kreisen wird das Angebot des Blockflöten-Unterrichts in dieser Form als nicht mehr zeitgemäss beurteilt, sondern der Ersatz durch Musikalische Grundausbildung als sinnvoll erachtet. Der für die Subventionierung des Blockflötenunterrichts budgetierte Betrag soll deshalb in die musikalische Grundausbildung «umgeleitet» werden. 

Die Umsetzung der Motion könnte z. B. dadurch erreicht werden, dass in der 1. Klasse eine zusätzliche Wochenlektion im Teamteaching (Lehrperson MSUG zusammen mit der Klassenlehrperson statt «normalem» Musikunterricht) in der Ganzklasse angeboten würde. Damit könnte trotz Lehrplan 21 bereits in der 1. Klasse musikalische Grundausbildung angeboten werden und nachfolgend in der 2. Klasse eine Wochenlektion in der Halbklasse (wie heute in der 1. Klasse). Dies soll aber nur ein Vorschlag sein. Selbstverständlich stünde es der Primarschule frei zu entscheiden, wie die Musikalische Grundausbildung konkret ausgestaltet bzw. organisiert sein soll. 

Sollte es der Stadtrat für nötig erachten, könnte in den Leistungsaufträgen auch ein neues Leistungs- und Wirkungsziel für Musikalische Grundausbildung aufgenommen werden und dieses mit einem sinnvollen Indikator zu versehen werden.

 

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung der Leistungsmotion an den Stadtrat ab.

Zurück