Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

11. April 2000

Stromsparfonds

Postulat von Dagmar Anderes

Der Stadtrat wird aufgefordert, im Verwaltungsrat der Energie AG Uster die Möglichkeit der Äufnung eines Stromsparfonds zu prüfen. Mit dessen Mitteln sollen Anlagen und Methoden wirksam gefördert werden, die Strom aus umweltfreundlicher, erneuerbarer Energie erzeugen oder den Stromverbrauch reduzieren.

Begründung
Ein Stromsparfonds ist ein gutes Mittel zur Förderung zukunftsweisender Investitionen im Bereich rationeller Energienutzung und erneuerbarer Energie, die sowohl umweltgerecht sind als auch einen positiven wirtschaftlichen Aspekt aufweisen.

Bei der Äufnung eines Stromsparfonds könnte sich Uster an den bereits vorhandenen Beispielen orientieren. So etwa hat die Stadt Zürich ein Stromsparfonds; in Basel gibt es zur Subventionierung von EnergiesparMassnahmen und Aktionen die sogenannte Förderabgabe.

Beiträge aus dem Fonds könnten ausgerichtet werden für:

  • Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen (z.B. Kleinwasser-Kraftwerke, PhotovoltaikAnlagen, Biogasanlagen)
  • Anlagen bzw. Massnahmen, die den Elektrizitätsverbrauch vermindern (etwa die Erneuerung von elektrischen Beleuchtungsanlagen)
  • Anlagen und Geräte, die die Elektrizität besonders sparsam nutzen (wie Stromsparlampen, Waschmaschinen, Kühlschränke und Tiefkühltruhen mit besonders niedrigen Verbrauchswerten)
  • Anlagen, welche die Umgebungs und Abwärme nutzen (z.B. Wärmepumpen und Sonnenkollektoranlagen)
  • Analysen von Haushaltungen, Betrieben und Anlagen, die Aufschluss geben über sinnvolle Strom bzw. Energiesparmassnahmen
  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Pilotanlagen zum Thema der rationellen Elektrizitätserzeugung und verwendung.

Der Stromsparfonds könnte mit einem prozentualen Gewinnanteil der Energie AG Uster gespiesen werden; denkbar ist auch ein genereller Strompreiszuschlag. Grundsätzlich soll die Energie AG Uster für den Fonds zuständig sein, da die energiepolitischen Ziele bis anhin vor allem durch sie verfolgt wurden (SWU). Für die Energie AG bedeutete dies auch, einen Vorschlag zu erarbeiten, wer Beiträge erhalten soll, wie hoch diese zu veranschlagen sind und sich Gedanken über Beitragsgesuche, Bewilligungsverfahren und Auszahlungen zu machen. Das Rad braucht dabei nicht neu erfunden zu werden; Anhaltspunkte finden sich in den “Richtlinien über die finanzielle Förderung von Massnahmen, die der rationellen Elektrizitätsverwendung sowie der Nutzung erneuerbarer Energiequellen zum Zweck der Stromerzeugung dienen” der Stadt Zürich.

Wie wirkungsvoll die konsequente Förderung von Energiesparmassnahmen sein kann, zeigt das Beispiel Basel: Innerhalb von nur zwei Jahren ist der jährliche Energieverbrauch in BaselStadt um 50 GWh gesunken. Das entspricht dem Heizenergiebedarf von 4000 Wohnungen. Förderbeiträge flossen unter anderem in Energiesparaktionen, die das Amt für Energie und Technische Anlagen zusammen mit dem Gewerbeverband BaselStadt durchführte. Es handelt sich dabei um Aktionen wie “das bessere Fenster”, “die bessere Beleuchtung” oder “das bessere Flachdach”. Solche Energiesparaktionen tragen nicht nur zur Senkung des Energieverbrauchs bei, sondern lösen zusätzliche Investitionen. Konkret löste die Fördersumme von bisher insgesamt 4,74 Millionen Franken Investitionen von 68 Millionen Franken aus. Auf diese Weise werden auch Arbeitsplätze beim regionalen Gewerbe erhalten und geschaffen."

 

Bericht und Antrag des Stadtrates:

Mit dem Postulat Nr. 556/2000 vom 11. April 2000 wird der Stadtrat aufgefordert, im Verwaltungsrat der Energie AG Uster die Möglichkeit der Äufnung eines Stromsparfonds zu prüfen. Mit dessen Mitteln sollten Anlagen und Methoden wirksam gefördert werden, die Strom aus umweltfreundlicher, erneuerbarer Energie erzeugen oder den Stromverbrauch reduzieren. Es wird aufgeführt, dass dieser Stromsparfonds mit einem prozentualen Gewinnanteil der Energie AG Uster gespiesen werden könnte, aber auch ein genereller Strompreiszuschlag denkbar wäre.

Beiträge könnten ausgerichtet werden für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen, für Massnahmen zur Verminderung des Stromverbrauchs, für die Finanzierung stromeffizienter Anlagen und Geräte, von Wärmepumpen, Verbrauchanlaysen, Forschungs und Entwicklungsarbeiten. Grundsätzlich soll die Energie AG Uster für den Fonds zuständig sein und dazu Vorschläge unterbreiten.

Allgemeine Bemerkungen

In die Antwort des Stadtrates sind die Stellungnahmen der Energie AG sowie der Fachgruppe Energie eingeflossen. Vor der eigentlichen Stellungnahme zu einem Stromsparfonds sind einige allgemeine Betrachtungen angebracht. Sie beziehen sich auf die umweltfreundliche Stromproduktion, die Reduktion des Stromverbrauchs und auf Fördermassnahmen. Teilweise werden dabei Ausführungen wiederholt, wie sie bereits in Antworten auf frühere Anfragen zu finden sind, insbesondere der Kleinen Anfrage betreffend Solarstrombezug im Jahre 1999.

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in der Energiepolitik denkt man häufig zuerst an die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie, z. B. an Solarstrom. Viel wirksamer ist aber eine Strategie, welche sich auf die rationelle Energienutzung ausrichtet. Diesbezüglich verdient das Postulat die volle Unterstützung. Nach wie vor ist es wesentlich vorteilhafter, finanzielle Mittel zuerst für eine effiziente Stromanwendung einzusetzen. Gegenüber Solarstrom genügt dabei ein kleiner Bruchteil, um ein grösseres Sparpotenzial nachhaltig zu erschliessen. Erst wenn die Einzelnen zuerst alles unternommen haben, um den Stromverbrauch zu reduzieren (z. B. Ersatz eines älteren Tiefkühlgerätes), ist solare Stromerzeugung sinnvoll. Das Sparpotenzial ist bei jeder Konsumentin und bei jedem Konsument um das Mehrfache grösser. Gesparter Strom ist der günstigste und belastet die Umwelt nicht.

Bezüglich Solarenergie ist auch festzuhalten, dass mit der Nutzung der Wärme über Sonnenkollektoren für die Warmwasserbereitung heute zu günstigeren Bedingungen ein mehrfach grösserer Beitrag zur Schonung der Energieressourcen und der Umwelt geleistet werden kann, als mit der solaren Stromerzeugung.

Strategiebericht zur Energiepolitik (Energieplan)

Schon im Strategiebericht zur Energiepolitik der Stadt Uster vom 20. August 1999 hat die Energie AG Uster bekannt gegeben, dass sie der Bevölkerung ermöglichen will, Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Inzwischen ist das Produkt “Strom aus dem Aabach” entstanden. Der Erfolg bei der Lancierung war zufriedenstellend. Die Produktionsmöglichkeiten für Aabachstrom übertreffen aber die eingegangenen Bestellungen um ein Mehrfaches. Sobald die Erneuerung des Wasserkraftwerkes Trümpler abgeschlossen ist, wird deshalb eine neue Werbeaktion gestartet. Je nach Erfolg kann dann die Vermarktung von (teurerem) Strom aus erneuerbaren Energiequellen erweitert werden (Photovoltaikanlagen). Es stehen verschiedene Konzepte zur Diskussion. Der Strommarkt ist im Umbruch und die verschiedenen Akteure müssen ihre Rollen darin erst finden, das gilt auch bezüglich erneuerbaren Energien.

Bei der Erarbeitung des Berichtes wurde auch erwogen, zur Förderung effizienter, nachhaltiger Energieanwendungen in privaten Liegenschaften Anreizinstrumente finanzieller Art einzuführen. Um die Vollzugskosten gering zu halten, prüfte man, z. B. Förderbeiträge des Bundes durch städtische Beiträge zu verdoppeln. Es zeigte sich aber sehr rasch, dass in diesen kleinräumlichen Massnahmen verhältnissmässig grosse Mittel nur wenigen Personen zugute kämen, und auch ein Beschäftigungseffekt nur zufällig in der Stadt Uster zu verzeichnen wäre. Aus diesen und ordnungspolitischen Gründen wurde auf eine solche Massnahme im Strategiebericht zur Energiepolitik ausdrücklich verzichtet.

Energie 2000

Auf der anderen Seite hat die Evaluation von Förderungsmassnahmen im Rahmen von ENERGIE 2000 gezeigt, dass Förderprogramme sehr vorsichtig auszugestalten sind, wenn eine investitionsauslösende Wirkung erreicht werden soll. Oft führen die Programme nur zu einer “Belohnung” von auch ohne Förderung ausgeführten Arbeiten. Die besondere Schwierigkeit eines Förderungsprogramms besteht darin, ein neues Kundensegment anzusprechen und zusätzlich lokal wirkende Investitionen auszulösen.

Allgemein ist auch festzuhalten: Mit den Abstimmungen vom 23. September 2000 sind sämtliche vorlagen zur zusätzlichen Verteuerung von Energie in Form von Abgaben abgelehnt worden. Solche Abgaben bzw. Eingriffe – mit welcher Zielsetzung auch immer – müssen mit öffentlichen resp. gesamtwirtschaftlichen und umweltpolitischen Interessen begründet werden können. Im Rahmen von ENERGIE 2000 bzw. des Nachfolgeprogramms EnergieSchweiz will man weiterhin mit freiwilligen Massnahmen statt Geboten und Verboten das gesteckte Ziel – sparsame und rationelle Energieverwendung sowie eine sichere, umweltschonende Energieversorgung – erreichen.

Vorschriften des eidg. Energiegesetzes

Das Energiegesetz (EnG) erteilt dem Bund die Kompetenz, zur sparsamen und rationellen Energienutzung Vorschriften über einheitliche und vergleichbare Angaben des spezifischen Energieverbrauchs von bestimmten Anlagen und Geräten zu erlassen. Im Gebäudebereich (Neubauten und bestehende Gebäude) haben die Kantone im Rahmen ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbaren Energien zu schaffen. Finanzhilfen werden in der Regel in Form von Investitionsbeiträgen gewährt. Bund und Kantone verfügen bereits über ansehliche Mittel, um verschiedene Projekte zu fördern.

Das EnG verpflichtet insbesondere aber auch alle Konsumentinnen und Konsumenten, jede Energie möglichst sparsam und rationell zu verwenden. Jedermann ist aufgefordert, an seinem Platz seinen eigenen energie und umweltpolitischen Beitrag nach den Grundsätzen des Gesetzes zu leisten. Nur muss man davon wegkommen, für “gute Taten” immer nach Gegenleistungen, nach Beiträgen der öffentliche Hand oder anderer finanzieller Unterstützungen in irgendwelcher Form zu rufen. Mit Beitragszahlungen belohnt man meist Säumige und benachteiligt Vorbildliche.

Weil in der Energie und Umweltschutzgesetzgebung alle aufgerufen sind, ihre Beiträge zu leisten, darf man die Rolle bzw. die Verantwortung, welche die Konsumentinnen und Konsumenten selber zu übernehmen haben, nicht vergessen. Die Informationsmöglichkeiten sind vielfältig. Jeder Einzelne, Bauherrschaften, Besitzer von Altliegenschaften, Renovationswillige usw. sind angesprochen.

Gebäudesanierungen

Der bedeutendste Nutzen für die Umwelt ist in wärmetechnischen Gebäudesanierungen zu finden. Studien des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL) zeigen, dass neue und sanierte Bauten kaum mehr zwei Drittel der Wärme benötigen wie Bauten mit Erstellungsjahr vor 1980. Ist das nicht ein Anreiz, auf den sogenannten MINERGIEStandard zu setzen? Die Vorteile dieser oder einer in dieser Richtung gehenden Bauart müssten eigentlich überzeugen. MINERGIEStandard wäre ein grosser Erfolg. Nur mit diesem oder annähernd diesem Standard ist ein vermehrter Einsatz von Wärmepumpen zur Wärme und Warmwasserbereitung sinnvoll.

Strommarktliberalisierung

Die Strommarktliberalisierung führt zu einem verstärkten Kostendruck und zu einer verstärkten Kostenorientierung der Strompreise. Diese Entwicklung hin zu einer verursachergerechten Preisgestaltung ist aus ökonomischer Sicht erwünscht. Es wird zu Wettbewerbsvergleichen kommen. Auf dem Strompreis selbst ist eine Abgabe nicht denkbar. Im Bereich des Verteilnetzes stellt sich die Frage, ob allfällige Mehrkosten irgendwelcher Abgaben über die Durchleitungspreise bzw. die Netzkostenvergütung wieder eingebracht werden könnten. Die Kosten für die Durchleitung des Stroms zur Kundschaft muss nichtdiskriminierend und landesweit nach einem einheitlichen, transparenten Schema erfolgen. Die Durchleitung muss konkurrenzfähig sein.

Energiesparmassnahmen Basel Stadt

Im Postulat wird im letzten Absatz erwähnt, dass das Beispiel Basel zeige, wie wirkungsvoll die konsequente Förderung von Energiesparmassnahmen sein könne: Innerhalb von nur zwei Jahren sei der jährliche Energieverbrauch um 50 GWh gesunken. Das entspreche dem Heizenergiebedarf von 4000 Wohnungen. Förderbeiträge flossen unter anderem in Energiesparaktionen, die das Amt für Energie und Technische Anlagen führte. Das sind Förderbeiträge des Kantons Basel Stadt.

Der Kanton Basel Stadt hat sein dem 1. April 1999 ein neues Energiegesetz, in welchem eine Lenkungsabgabe auf Elektrizität erhoben wird. Auf jeder Stromrechnung wird ein Zuschlag von 4 % erhoben. Dadurch fliessen jährlich gegen 10 Mio. Franken in den Stromsparfonds. Grossbezüger müssen den Zuschlag nicht bezahlen, erhalten aber auch keine Rückerstattung. Aus dem Stromsparfonds erhält jede in Basel Stadt wohnhafte Person einen Bonus, der sich 1999 auf Fr. 35.— belief. Die Arbeitgeber bekommen 0,5 % der ALVLohnsumme ausbezahlt. Durch die Entlastung des Faktors Arbeit erhofft sich die Regierung eine Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandortes Basel. Der administrative Aufwand dürfte beträchtlich sein. Der Stromsparfonds, welchen das Postulat geprüft haben will, hat nicht zu tun mit den obigen Förderbeiträgen des Kantons Basel Stadt an Energiesparmassnahmen.

Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 im Kanton Zürich

Mit der Gesetzesvorlage über die Neuordnung der Elektrizitäsversorgung wurden auch ökologische Anliegen diskutiert. Die Ergänzung der Vorlage – unter anderem durch erweiterte Förderbestimmungen, Energielenkungsabgaben und einen Förderungsfonds – ist jedoch verworfen worden. Solche Anliegen sind im Marktöffnungsgesetz systemfremd. Sie sind aber – losgelöst von der Vorlage – aufgrund politischer Vorstösse in Prüfung.

Mit einer ausgeweiteten Förderung des sparsamen Energieverbrauches soll der Kanton bisherige Bundesaufgaben übernehmen und heute durch die Elektrizitätswerke wahrgenommenen Aufgaben erfüllen. Mit der Ausdehnung der Fördermöglichkeiten des Kantons will man auf die Übertragung der Kompetenzen für Energiefragen, soweit sie Gebäude betreffen, vom Bund auf die Kantone reagieren. Der Kanton soll nicht nur wie bisher Informations, Beratungs und Weiterbildungsaktivitäten zum Thema rationelle Energienutzung entweder selber betreiben oder unterstützen sowie Gelder für bestimmte Anwendungen sprechen können. Der § 16 des Energiegesetzes soll gemäss dem Willen der Regierung ausgeweitet werden. Es soll künftig in genereller Form heissen: ”Der Staat kann die Energieplanung, Massnahmen zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien (...) fördern.” Damit wäre der Weg frei für ein eigentliches EnergieFörderprogramm.

Die Regierung beantragt insgesamt 22,5 Mio. Franken bis ins Jahr 2010 oder jährlich 2,5 Mio. Franken statt der bisherigen Fr. 900‘000. Diese Mittel würden durch den Bund voraussichtlich verdoppelt. Den grössten Anteil am Subventionskuchen wird die direkte Projektförderung in Anspruch nehmen, wobei der Schwerpunkt auf den Gebäudesanierungen nach dem MinergieStandard liegen soll.

Auf die Förderung von thermischen Solaranlagen, Photovoltaik und Windanlagen möchte die Regierung verzichten, weil sie “marktnahe” Technologien bevorzugen will, um mit den staatlichen Geldern grössere Investitionsvolumina auszulösen. Die Förderung von Pilotprojekten soll künftig vor allem durch den Bund und nicht durch den Kanton erfolgen.

Zusammenfassung

Die Energie AG Uster und der Stadtrat erachten es als ungeeignet, energetische und umweltpolitische Massnahmen über einen Stromsparfonds unterstützen zu wollen und lehnt die Schaffung dieses Fonds ab. die finanzielle Begünstigung energetischer Massnahmen über Strompreiszuschläge in einem geografisch eng begrenzten Raum ist problematisch, vor allem, wenn es sich um die Begünstigung allgemeiner energetischer Massnahmen handeln würde (Quersubvention). Die Äufnung eines Fonds zulasten eines allfälligen Gewinns (aus der Durchleitung von Strom) würde den Einsatz bereits versteuerter Mittel bedeuten. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und soweit es die Ertragslehre zulässt, wird die Energie AG Uster sich für eine rationelle Anwendung ihrer Energien und die Förderung entsprechender Energieformen einsetzen.

Der Stadtrat beantragt den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Postulat als erledigt abzuschreiben.

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