Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

27. März 2007

Verminderung der Lichtemissionen

Motion von Patricia Bernet

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Verordnung über die Verminderung der Lichtemissionen vorzulegen. Die Lichtemissionen sollen auf dem ganzen Stadtgebiet minimiert werden.

Begründung
Das Licht soll nur dorthin gelangen, wo es der Mensch auch braucht. Die Stromproduktion für Licht ist ein wichtiger Faktor für die Klimaveränderung. Licht macht in der Schweiz 15% des Gesamtstromverbrauches aus. Die Strassenbeleuchtung macht 1.5% des Stromverbrauches in der Schweiz aus. Die Hälfte liesse sich einsparen: das entspricht immerhin 80 Million Steuerfranken. Mit gezielter Lenkung des Lichtes wird weniger Energie und damit Strom verbraucht. Eine nächtliche Reduktion der Beleuchtung führt zu einer Verbesserung der Lebensqualität von Menschen, Pflanzen und Tieren. Lichtemissionen oder Lichtverschmutzung stellen zunehmend ein Problem dar. Die Lichtemissionen nehmen jährlich um ca. 6-10% zu.

Nachteile der zunehmenden Lichtemmissionen:

  • Einfluss auf biologische Rhythmen von Menschen, Pflanzen und Tieren (Licht am falschen Ort und zur falschen Zeit kann beim Menschen z.B. zu Schlafstörungen und Herzschlagveränderungen führen)
  • Zunahme der Störung von Menschen in besiedelten Gebieten durch Blendung und Aufhellung
  • Energieverschwendung und unnötige Kosten
  • Beeinträchtigung nachtaktiver Tiere mit teilweise tödlichen Folgen (Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere)
  • Abstumpfung und Entfremdung gegenüber den visuellen Werten der natürlichen intakten Nachtlandschaft
  • Verschwinden des sichtbaren Sternenhimmels

Natürlich soll nicht auf Kosten der Sicherheit gespart werden. Die Beleuchtung im öffentlichen Raum hat u.a. zum Ziel die Sicherheit zu erhöhen. Gefahrenquellen können rechtzeitig erkannt werden, durch Bewegungsmelder können Straftaten ev. verhindert werden. Aber die Beleuchtung führt auch zu einer erhöhten Risikobereitschaft. Anpassungen des Verhaltens an die Gegebenheit der Dunkelheit finden nicht mehr statt.

In verschiedenen Ländern und Städten gibt es gesetzliche Grundlage zur Verminderung von Lichtemmissionen:

  • Tschechien: Erstes Land mit einem nationalen Gesetz gegen Lichtemmissionen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 5'000 Euro bestraft werden.
  • Italien: Regionen Emilia-Romagna, Lombardei und Marche: Das Gesetz schreibt u.a. vor, dass Strassenlampen massiv abgeblendet werden müssen, oder dass bei Sportanlagen kein Licht gegen den Himmel abstrahlen dass.
  • Schweiz: Stadt Luzern und Burgdorf BE (Verbot von Skybeamern), Kanton Basel-Landschaft (Information über die Lichtemissionen), Liestal (Einschränkung der Beleuchtungsdauer von Reklamelicht – „Im Stadtparlament hat die Regelung zu keinen Diskussionen Anlass gegeben. Auch das örtliche Gewerbe war mit der Massnahme einverstanden.“ (Aus Empfehlung zur Vermeidung von Lichtemissionen, BUWAL 2005.)

Die Verordnung soll u.a. berücksichtigen:

  • Konsequentes einsetzten von Beleuchtungen, die keine unnötigen Lichtemissionen verursachen (auch bei Sportanlagen).
  • Konsequentes einsetzten von Beleuchtungen, die eine Abdichtung gegen das Eindringen von Insekten und Spinnen aufweisen.
  • Nutzung von Skybeamern einschränken oder verbieten.
  • Reklame- und Fassadenbeleuchtungen während der Nacht zeitweise ausschalten.
  • Strassenbeleuchtungen teilweise oder zeitweise ausschalten.
  • Private Beleuchtungen, die unnötige Lichtemissionen verursachen (z.B. Beleuchtung von Fassaden, Garagen, Treppenhäusern, Skulpturen, Bäumen etc.) verbieten oder zeitweise ausschalten.
  • Konsequente und offensive Informationsarbeit über die Folgen der Lichtverschmutzung (Empfehlungen zur Verminderung der Lichtemissionen).

Der Gemeinderat lehnte die Überweisung der Motion an den Stadtrat ab.

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