Zentrumsentwicklung: Ustermer Parteien verlangen öffentliche Gestaltungspläne

Zeughaus Uster

Ab heute informiert die Stadt Uster in der «akku-Kunstkiste» zwischen Einkaufszentrum Illuster und dem Brunnenkreisel über den aktuellen Stand der Zentrumsplanung. Wie inzwischen bekannt ist, plant der Stadtrat für die Areale Zeughaus und Bezirksgericht die Erarbeitung von privaten Gestaltungsplänen. Dies ist angesichts des immensen öffentlichen Interesses an der Gestaltung dieser Areale für die Ratsmitglieder der Ustermer Ortsparteien von SP, GLP, Grüne, EVP, BDP und BPU kein gangbarer Weg: Sie haben sich Ende November auf eine gemeinsame Position verständigt und verlangen vom Stadtrat für beide Areale je einen öffentlichen Gestaltungsplan.

Uster braucht ein attraktives Zentrum, darin sind sich Parlament und Stadtrat einig. Die weitere Entwicklung der Areale stellt für die Stadt Uster eine einmalige Chance dar. Das Zeughausareal und das Gerichtsareal sollen zu einem neuen Pol für das öffentliche Leben, für Begegnung und für kulturelles Schaffen werden. Beiden Arealen kommt für die zukünftige Identität der Stadt Uster eine sehr grosse Bedeutung zu. Aus diesem Grund ist es für die Ratsmitglieder der Ustermer Ortsparteien von SP, GLP, Grüne, EVP, BDP und BPU klar, dass die Erarbeitung der Gestaltungspläne für diese beiden Gebiete unter Miteinbezug nicht nur der Wirtschaft und des Städtebaus zu erfolgen hat, sondern auch unter Einbezug von Parlament und Politik.

Die Ratsmitglieder der genannten Parteien haben sich deshalb Ende November auf eine gemeinsame Position bezüglich der weiteren Planung auf diesen Arealen verständigt: Angsichts des immensen öffentlichen Interesses sind für beide Areale öffentliche Gestaltungspläne vorzusehen. Private Gestaltungspläne, bei denen das Parlament als Vertretung der Ustermer Bevölkerung von einer Mitwirkung praktisch ausgeschlossen ist, werden der Bedeutung der beiden Gebiete für die Stadt Uster nicht gerecht: Am Ende könnte der Gemeinderat nur noch Ja oder Nein sagen. Es kommt hinzu, dass in beiden Arealen sowohl Kanton Zürich wie Stadt Uster Grundeigentümer sind (Gerichtsareal, Kanton) bzw. als solche vorgesehen sind (Zeughausareal, Stadt), weshalb erst recht nicht nachzuvollziehen ist, weshalb hier private Gestaltungspläne zum Tragen kommen sollen.

Die Ratsmitglieder von SP, GLP, Grüne, EVP, BDP und BPU haben sich deshalb darauf verständigt, sowohl für das Zeughausareal als auch das Gerichtsareal öffentliche Gestaltungs-pläne zu verlangen. Mit diesem frühen Positionsbezug will die Mehrheit des Gemeinderates – die erwähnten Ratsmitglieder besetzen 20 von 36 Parlamentssitzen – dem Stadtrat ermöglichen, im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten die Weichen bereits jetzt so zu stellen, dass er mit seinen Anträgen im Parlament Aussicht auf eine Mehrheit hat – mit privaten Gestaltungsplänen hat er diese Aussicht nicht.

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