Spital Uster: Fortbestand von vitalem Interesse für unsere Stadt

Spital Uster

Das Spital Uster hat schwierige Zeiten hinter sich. Die wirtschaftliche Stabilisierung ist auf gutem Weg, aber noch nicht geschafft. Die Gesundheitsdirektion Zürich will das Spital Uster nun befristet auf die neue Spitalliste setzen. Die SP Uster hat grosses Interesse an einem Fortbestand des Spitals und steht hinter den laufenden und geplanten Aktivitäten des Spitals.

Am 15. März hat die SVP-Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli bekannt gegeben, dass sie im Zuge der neuen Spitalliste dem Spital Uster nur einen auf 3 Jahre befristeten Leistungsaufträge erteilen will. Die Begründung für diese Massnahme ist beim Spital Uster die zurzeit wenig solide finanzielle Grundlage und die Nähe des Spitals Wetzikon, das ein sehr ähnliches Angebot habe.

Die finanzielle Situation des Spitals ist tatsächlich schwierig. Nachdem das Haus bis 2017 sehr gut bis gut dastand, haben sich ab 2018 die wirtschaftlichen Ergebnisse kontinuierlich verschlechtert. Während die Erträge tiefer als budgetiert blieben, stiegen die Kosten trotzdem, was sich in den besonders negativen Jahresergebnissen 2019 und 2020 zeigte. Die finanzielle Misere steht nicht nur, aber auch in der Logik der Ökonomisierung der Medizin. Einerseits ist das eine absehbare – von bürgerlichen Gesundheitspolitikern gewollte - Konsequenz der Spitalfinanzierung mittels Fallpauschalen, die sogar mittelgrosse Spitäler wie Uster zunehmend in Bedrängnis bringt. Das muss auf nationaler Thema angegangen werden. Andererseits ist die Entwicklung von stationärer zu mehr ambulanter Versorgung aus medizinischer und volkswirtschaftlicher Sicht begrüssenswert, aber für die Spitäler ein Bumerang, denn die Entschädigung ist tiefer. Zudem gibt es bei ambulanter Versorgung keinen Kostenteiler zwischen Kanton via Steuermittel und Krankversicherern via Prämien. Der Kanton reduziert also mit der stationären Versorgung auch gleich seine finanzielle Verantwortung und die Kosten landen vollumfänglich bei den Krankenversicherern und damit bei den unsozialen Prämien. Darum muss auch hier endlich die notwendige Revision der Finanzierung (Kostenteilung Kantone-Kassen) angegangen werden.

Auf Ebene des Spitals Uster hat der neue Klinikdirektor seit Sommer 2020 zusammen mit seinem Team einen grundlegenden Change Prozess in die Wege geleitet. Die bisherigen Entwicklungen stimmen positiv, aber wie sich nun zeigte, war die Zeit zu kurz, um die Gesundheitsdirektion schon vom Turnaround zu überzeugen. Der Prozess muss jetzt konsequent weiterführt werden, damit das Spital über 2025 hinaus auf der Spitalliste verbleiben kann.

Der zweite Vorbehalt der Gesundheitsdirektion, das sehr ähnliche Angebot des nahen Spitals Uster ist bekannt und war ja der eigentlich Treiber für die geplante Fusion. Dass zuerst die Abstimmung darüber wegen der Pandemie verschoben werden musste und schliesslich das Projekt «Fusion» im fortgeschrittenen Stadium schliesslich abgebrochen wurde, bedauert die SP sehr. Die SP Uster begrüsst deshalb, dass die Kooperationsgespräche zwischen den Spitälern Uster und Wetzikon wieder aufgenommen werden sollen, um die Angebote besser zu koordinieren.

Parallel dazu, und obwohl nicht in direktem Zusammenhang, ist das Thema der Rechtsformumwandlung des Spital von einem Zweckverband zu einer AG dringlich geworden. Die unakzeptable erste Vorlage 2015, die tatsächlich einer Privatisierung Tür und Tor geöffnet hätte, wurde in Uster weit über die SP- und Grünen-Wählerschaft, mit rund 60 Prozent der Stimmen, abgelehnt.

Die gravierende Folge davon ist, dass Rosinli-Picker-Gemeinden sich aus dem Zweckverband und damit aus ihrer Mitverantwortung für das Spital verabschiedeten und darüber hinaus ihr Kapital mitnahmen. Das brachte das Spital in eine zusätzlich schwierige Situation. Klar ist: Ein Zweckverband, dessen Trägerschaft wegbricht, ist letztlich nicht überlebensfähig und macht die Umwandlung zu einer AG nun dringlich.

Die beiden SP-Delegierten Monika Fitze und Karin Niedermann konnten viele der SP Anliegen ins Vertragswerk einbringen. Und so unterscheidet sich die neue Vorlage deutlich von der damaligen. Das neue Vertragswerk sieht vor, dass 80 Prozent der Aktien in öffentlicher Hand bleiben müssen. Mit anderen Worten: Die Spitalgemeinden und andere öffentliche Aktionäre haben damit für immer das letzte Wort. Und dass allfällige Gewinne in der künftigen AG nicht an Private ausgeschüttet, sondern ins Unternehmen investiert werden, dafür sorgen weitere Bestimmungen. In der vorgesehenen AG halten die Gemeinden das Kapital und Gemeinden können sich nicht einfach rausschleichen, sondern müssen Käufer unter anderen öffentlichen Trägern für ihre Aktien finden. Die Rechtsformänderung gibt dem Spital also eine stabile Trägerschaft, mehr Handlungsspielraum und entflechtet die finanziellen Abhängigkeiten zwischen Spital und Zweckverbandsgemeinden.

Aus SP-Sicht ist es ein Wermutstropfen ist, dass es uns nicht gelang, einen Gesamtarbeitsvertrag durchzusetzen. Wer jetzt aber deswegen Stimmung gegen die Rechtsform der AG macht, stellt sich gegen die Gemeinden, die bislang im Zweckverband verblieben sind, und schadet nicht zuletzt dem Personal selber. Denn letztlich lässt der Wettbewerbsdruck den Spitälern gar keine andere Wahl, als alles für attraktive Arbeitsbedingungen und gutes Personal zu tun.

Die SP Uster hat wie die ganze Stadt an einem Fortbestand des Spitals Uster ein vitales Interesse. Das Spital ist zum einer der grössten Arbeitgeber in Uster. Zudem spielt es in der medizinischen Grundversorgung weit über die Stadt hinaus eine zentrale Rolle.

Deshalb hat für die SP Uster nun das Gelingen der Umwandlung der Rechtsform oberste Priorität. Die SP-Fraktion hat im Gemeinderat die Weisung grossmehrheitlich unterstützt, die Partei wird an der Mitgliederversammlung vom 5. April über ihre Parole befinden. Anschliessend findet am 15. Mai 2022 in allen Trägergemeinden des Zweckverbands eine Abstimmung statt. 

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