SPLOG

2016

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Im Ustermer Quartier Feldhof/Neuwiesen gilt seit diesem Wochenende Tempo 30. Es ist die achte Tempo 30-Zone in Uster, was die SVP dazu verleitet, bezüglich der Einführung von Tempo 30 einmal mehr von einer «Salamitaktik» zu sprechen, mit dem der Volkswille augehebelt werde, schliesslich hätten sich die Stimmberechtigten 2009 gegen die flächendeckende Einführung von Tempo 30 ausgesprochen. Dass die Initiative damals abgelehnt wurde, ist richtig, dass mit der jetzigen Einführung in Quartieren der damalige Volkswille ausgehebelt werde, ist hingegen falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Der Volkswillen von damals wird umgesetzt.

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Lange Zeit bestand Konsens darüber, dass wichtige öffentliche Aufgaben – Bildung, Gesundheit, Sicherheit etc. – auch öffentlich erbracht werden sollen. Das stellt die Grundversorgung sicher und sichert der Bevölkerung die demokratische Kontrolle. Doch seit einigen Jahren heisst es nun, die Spitäler müssten flexibler und schneller auf Veränderungen reagieren können. Richtig, nur: Die Spitäler, die heute als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert sind, wie etwa das zur Privatisierung vorgesehene Kantonsspital Winterthur (KSW) können bereits heute flexibel und schnell reagieren. Und das KSW ist erfolgreich: Es schreibt Gewinne, die Zufriedenheit von Kunden und MitarbeiterInnen ist hoch. Um erfolgreich zu sein, ist eine neue Rechtsform nicht nötig.

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Dieser Vorschlag ist unwürdig und unbrauchbar. Unwürdig ist er, weil auch Sozialhilfebezüger mündige Mitglieder unserer Gesellschaft sind. Solange sie ihre Miete bezahlen, sich selber oder Familienmitglieder nicht vernachlässigen, ist es ihnen überlassen, ob sie das knapp bemessene Geld für den persönlichen Bedarf lieber für ein TV-Abo, Futter für ein Haustier oder einen Kinobesuch einsetzen wollen. Dieser selbstverantwortliche Umgang mit Geld ist wichtig, ist es doch das Ziel, dass diese Menschen irgendwann wieder selbständig werden. Und da ist es wenig hilfreich, sie in finanzieller Hinsicht derart zu bevormunden. Zumal es für jene, bei denen das mit dem verantwortungsvollen Umgang mit Geld nicht klappt, bereits heute Ausnahmebestimmungen gibt, die es erlauben, andere Lösungen zu treffen.

 

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Die Schweiz ist bekanntlich stolz auf ihre exzellente Berufsbildung: Wir lassen unsere Rohre durch professionelle Klempner flicken, vertrauen unsere Kinder ausgebildeten Lehrkräften an, und wenn wir Zahnweh haben, gehen wir auch nicht mehr zu Dorfschmid, um den schmerzenden Zahn ziehen zu lassen, sondern suchen einen Zahnarzt auf. Mit anderen Worten: Wir lassen überall die Profis ran. Einzig an den Bezirksgerichten ist dies heute noch anders: Hier dürfen bislang auch juristische Laien richten.