Mehr als 5 Millionen Franken für Uster

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Am 27. September stehen nun zwei kantonale Vorlagen zur Abstimmung, mit denen der Kanton bei den Zusatzleistungen und dem Strassenunterhalt stärker als bisher in die Pflicht genommen werden soll. Uster beispielsweise würde bei einem zweifachen JA im Umfang von mehr als 5 Millionen Franken profitieren.

Der kantonale Finanzausgleich sollte eigentlich dafür sorgen, dass alle Gemeinden mit ungefähr gleichen Mitteln ihre Aufgaben erfüllen können. Dem ist aber nicht so, insbesondere bei der Finanzierung der Soziallasten funktioniert das System nicht richtig. Insbesondere drücken die Ergänzungleistungen zur AHV/IV, die auch Menschen mit einer kleinen Rente ein menschwürdiges Leben ermöglichen sollen, in vielen Gemeinden auf den Finanzhaushalt. Mit einer Änderung des Zusatzleistungsgesetz sollen deshalb neu der Kanton 70 Prozent (bislang: 44 Prozent) der Kosten übernehmen. Auch für Uster wäre diese eine enorme Entlastung, brächte rund 3,8 Millionen Franken in die Stadtkasse.

Durch die zweiten Vorlage sollen die Gemeinden inskünftig Mittel aus dem Strassenfonds für den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten. In den Strassenfonds fliessen Gelder aus der Mineralöl- und der Motorfahrzeugsteuer, der Kanton Zürich finanziert daraus den Neubau und Unterhalt der kantonalen Strassen. Dennoch bleiben jedes Jahr rund 100 Millionen Franken im Strassenfonds ungenutzt liegen. Neu sollen deshalb die Gemeinden durch eine Änderung des Strassengesetzes etwa 90 Millionen Franken einen Beitrag zum Unterhalt ihrer Strassen erhalten. Was Sinn macht, denn Kantons- und Gemeindestrassen sind ja letztlich ein Gesamtsystem. Die Stadt Uster kann hier mit einem Beitrag von jährlich 1,4 Millionen Franken rechnen.

Fazit: Für die Stadt Uster rechnen sich die beiden Vorlagen. Zusammen entlasten sie das Budget der Stadt um rund 5,2 Millionen Franken, was mehr als 4 Steuerprozent entspricht. Darum am 27. September 2mal ein JA für eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Kanton und Gemeinden.

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