![]() |
12.05.2010
Die alte Polizeiverordnung der Stadt Uster datiert aus dem Jahr 1993 und dass sie modernen Verhältnissen angepasst werden musste, war unbestritten, genauso wie die meisten der total 35 Artikel, welche eine Reihe von Details regelt. Zu diskutieren gab vor allem eine Bestimmung gemäss der sich Personen strafbar machen, welche an einer bewilligungspflichtigen Veranstaltung teilnehmen, für die aber keine Bewilligung vorliegt. Es handelt sich gewissermassen um ein «Botellon»-Abschnitt, dank dem man, in Ermangelung eines habhaftbaren Organisators, auch auf die einzelnen Teilnehmenden zurückgreifen kann. Eine Allianz von SP, Grünen, Grünliberalen und EVP störten sich am Artikel, weil es nicht zumutbar sei, dass sich jede Person vor der Teilnahme an einer Veranstaltung, sei es eine Demonstration oder auch ein Räbeliechtli-Umzug, faktisch erkundigen muss, ob denn auch eine Bewilligung vorliege, will sie nicht das Risiko eingehen, allenfalls straffällig zu werden. Die knappe bürgerlicher Ratsmehrheit lehnte den Streichungs-Antrag aber mit 17:15 Stimmen ab.
Die neue Verordung hält nun auch fest, dass es Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt ist, im öffentlichen Raum Alkohol zu konsumieren. Dagegen stellten sich vor allem die Grünen und die Grünliberalen, welche ein solches Verbot als sinnlos erachteten, wenn es nur auf dem Gebiet der Stadt Uster gelte. SP-Sprecher Rolf Graf meinte aber: «Irgendjemand muss auch mal anfangen, Grenzen aufzuzeigen» und verwies gleichzeitig darauf, dass diese Regelung auch präventiv wirke, würden doch die Eltern, die oft keine Ahnung vom Rauschtrinken ihrer Kindern hätten, nach einem Verstoss durch die Vormundschaftsbehörde informiert.
Die Grünen wehrten sich auch gegen eine Bestimmung, die eine teilweise Überwachung von neuralgischen Punkten mit Videoüberwachung erlaubt. Die SP stimmte hier der vorgeschlagenen Bestimmung zu, weil die Bestimmung klare Richtlinien erhält, welche eine gute Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfniss der Öffentlichkeit und der persönlichen Freiheit des Einzelnen findet. Am Ende wurde die Polizeiverordnung mit 27:3 Stimmen genehmigt.
Weiter hat der Gemeinderat: